Kfz Versicherung trotz SCHUFA

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Kfz Versicherung trotz SCHUFA

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Sie haben eine negative SCHUFA und müssen ein Auto versichern? Das ist zwar eine Herausforderung aber es geht durchaus. Wir zeigen Ihnen in diesem Text, worauf Sie beim Versichern Ihres Autos achten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

Zusammengefasst können Sie 

  • Ihr Auto immer Haftpflicht-Versichern
  • Die Versicherung durch einige Tricks so günstig wie möglich halten
  • Auch bei Insolvenz und Offenbarungseid ein Auto versichern.

So bleiben Sie mobil und haben die Möglichkeit, ein Einkommen zu halten oder aufzubauen.

Negative SCHUFA – und jetzt?

Eine Kreditrate nicht bezahlt, eine große Summe für eine Renovierung aufgenommen oder der Ausfall eines Einkommens und schon ist es passiert: Der „SCHUFA -Score“ wird negativ. Mit diesem Urteil ändert sich einiges, jedoch noch nicht alles für den Verbraucher. Darum eines vorweg: Eine negative SCHUFA ist „Noch“ kein Offenbarungseid oder eine Privatinsolvenz. Sie blockiert jedoch die Aufnahme weiterer Kredite und erschwert viele andere Vorgänge beim privaten Wirtschaften. Sie ist zwar „Alarmstufe Rot“. In Panik verfallen brauchen Sie bei dem Urteil jedoch nicht.

Ein Auto ist heute kein Luxusgegenstand mehr. Vielmehr ist es für ein regelmäßiges Einkommen in den meisten Fällen zwingend notwendig. Schließlich müssen Sie täglich zuverlässig und pünktlich auf der Arbeit erscheinen. Ohne eigenes KFZ ist dies in vielen Fällen nicht möglich. Auch die täglichen Besorgungen sind ohne ein Auto nicht nur zeitraubend und umständlich, sie sind meistens auch wesentlich teurer. Die gute Nachricht: Das wissen auch die Versicherer und der Gesetzgeber. Darum: Haben Sie keine Angst, ihren Versicherungsschutz zu verlieren, wenn die SCHUFA Sie negativ eingestuft hat. Alle Beteiligten haben ein Interesse daran, Sie einkommensfähig zu halten. Das gilt auch für die Versicherung Ihres Autos.

Was macht die SCHUFA ?

Die SCHUFA ist die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es ist eine Auskunftsdatei mit Sitz in Wiesbaden. In der SCHUFA sind praktisch alle Daten rund um die Bonität von Privatpersonen und Unternehmen gespeichert. Der Zweck der SCHUFA besteht darin, Geschäftspartnern vor Abschluss eines Vertrages die Möglichkeit zu geben, sich über die Zahlungsfähigkeit des Partners zu informieren. Die SCHUFA ist dabei unbestechlich und recht valide in ihren Auskünften. Jedoch kann es bei 813 Millionen Einzeldateien immer wieder dazu kommen, dass der Eintrag veraltet ist. Es ist daher durchaus sinnvoll, den eigenen SCHUFA Score abzurufen und auf Aktualität zu prüfen. Es kann sonst passieren, dass der SCHUFA-Eintrag weniger optimal ausfällt, als er sein könnte – wenn beispielsweise ein bereits abgelöster Kredit immer noch aufgeführt wird.

Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?

Die SCHUFA speichert folgende Daten:

  • Kontaktdaten der Person
  • Anzahl der Konten
  • Anzahl der Kredit- und Leasingverträge
  • Anzahl der Kreditkarten
  • Zahlungsverhalten, insbesondere Abweichungen
  • Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen (Haftbefehle, Offenbarungseide…)

und, was viele nicht wissen: Auch Kreditanfragen werden aufgezeichnet. Hierzu sollte man aber wissen, dass diese Anfragen nach 10 Tagen nicht mehr weiter gegeben werden. Wenn Sie also einen Kredit benötigen, nutzen Sie besser ein anonymisiertes Vergleichsportal und treffen eine Vorauswahl. Für die eigentliche Anfrage nehmen Sie sich dann entsprechend viel Zeit.

Sekundenschnelle Antwort der Bonitätsabfrage

Die Digitalisierung macht es möglich: Kreditanfragen werden heute binnen Sekunden bearbeitet. Umständliche Telefonanrufe oder sogar Schriftverkehr sind nicht erforderlich. Solange man ein ordentliches Einkommen bezieht, haben Sie durchaus schnell einen gewünschten Kredit.

Welche Auskunfteien gibt es außer der SCHUFA?

Die SCHUFA ist die Hauptanlaufstelle für Kreditanfragen. Eine Anfrage ist zwar theoretisch kostenlos, wird jedoch meist mit bis zu 35 Euro berechnet. Das ist recht ärgerlich, vor allem, wenn man – beispielsweise für einen Mietvertrag – eine Eigenauskunft einholen möchte. Es gibt jedoch Alternativen. Diese sind kostenlos, werden jedoch nicht unbedingt in gleicher Weise anerkannt. Dies gängigsten Alternativen sind:

  • Creditreform
  • Boniversum
  • infoscore
  • CRIFBÜRGEL

Versicherer sind mit diesen Alternativen gut vertraut. Sie können bedenkenlos eingesetzt werden. Privatpersonen, beispielsweise Vermieter, können aber eine originale SCHUFA Auskunft verlangen, wenn sie diese alternativen Anbieter nicht kennen.

Wie funktoniert eine KFZ-Versicherung trotz SCHUFA?

Grundsätzlich gilt: Ein negativer SCHUFA Eintrag ist KEIN Grund, Ihnen eine Versicherung für ein KFZ zu verweigern. Das Gegenteil ist richtig: Jede KFZ-Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen einen Vertrag anzubieten – auch wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt. Jedoch gibt es dazu einiges zu beachten. Es kann nicht jedes Auto im vollen Umfang und für jede Art der Nutzung versichert werden. Die Versicherungsleistung ist bei den meisten Anbietern auf das Minimum der Haftpflichtversicherung beschränkt. Nutzen Sie Verbraucherportale wie kfz-versicherung-trotz-schufa.com um eine Kfz-Versicherung trotz SCHUFA abzuschließen.

So finden Sie die beste KFZ-Versicherung trotz negativer SCHUFA

Sie wissen jetzt, dass Sie Ihr Fahrzeug bei jedem Anbieter die Haftpflicht für Ihr Fahrzeug absichern können. Damit steht Ihnen die freie Versicherungswahl offen. Sie brauchen lediglich bei einem gängigen Vergleichsportal ihre persönlichen Angaben eingeben, um eine Vorabauswahl treffen zu können. Weitere Details klären Sie mit dem Kundenservice.

Welche Einschränkungen gibt es bei einer Kfz-Versicherung bei negativer SCHUFA ?

Eine KFZ-Versicherung schränkt den Zugang zu einem Vertrag bei negativer SCHUFA folgendermaßen ein:

  • VersicherungsformBei negativer SCHUFA wird Ihnen in der Regel ausschließlich ein Haftpflicht-Vertrag angeboten. Das ist die gesetzliche Mindestversicherung. Sie stellt sicher, dass Schäden die Sie mit Ihrem Auto verursacht haben, abgedeckt sind.

    Teil- und Vollkaskoversicherungen sind bei negativer SCHUFA in der Regel ausgeschlossen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind damit durch die Versicherung nicht gedeckt.

  • PersonenkreisDie Versicherung kann verlangen, dass ausschließlich Sie mit dem Auto fahren. Auch Familienmitglieder und Verwandte können von der Nutzung des Fahrzeugs ausgeschlossen werden.
  • GebrauchsartDie meisten Versicherer bestehen auf eine rein private Nutzung des Fahrzeugs, wenn es trotz negativer SCHUFA versichert werden soll. Jedwede gewerbliche Nutzung ist damit ausgeschlossen. Taxi- und Transportdienste sind damit seitens der Versicherung ausgeschlossen.

Worin besteht die gesetzliche Verpflichtung?

Ein Fahrzeug muss in seiner Haftpflicht versichert werden. Die Haftpflicht reguliert alle Schäden an Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Das reicht von leichten Blechschäden bis hin zu Personenschäden oder Sachschäden an Gebäuden usw.. Versichert werden kann jedes zulassungsfähige Fahrzeug. Es muss über einen gültigen KFZ-Brief und eine bestandene HU verfügen, dann steht einer Versicherung nichts im Wege. Umgekehrt sind die Versicherer zur Aufnahme von jedem zulassungsfähigen Fahrzeug verpflichtet. Sie dürfen die Versicherung eines Fahrzeugs mit gültigen KFZ-Brief und bestandener HU nicht verweigern. Allerdings haben sie einen Gestaltungsspielraum bei der Art der Versicherung. Neben der Reduktion der Versicherung auf die reine Haftpflicht sind vor allem die Deckungssummen Variablen. Sie können deutlich geringer ausfallen. Hier gilt unser Rat: Schließen Sie die Deckungssumme immer höher ab als vorgeschlagen.

Ablehnungsgründe für Versicherer

Der Versicherer darf zwar das KFZ nicht ablehnen, solange es zulassungsfähig ist. Wohl aber darf die Versicherung verweigert werden, wenn der Halter eine Aufnahme ausschließt.

Gründe können sein:  

  • Der Halter besitzt keinen gültigen Führerschein
  • Der Halter hatte mehrere Schadensfälle in kurzer Zeit
  • Der Halter musste einen Offenbarungseid leisten und hat eine Lohnpfändung

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, müssen Sie nach anderen Wegen suchen um an ein Auto zu gelangen.
Ohne Führerschein läuft dabei überhaupt nichts. Auch wenn Sie das Fahrzeug über einen Bekannten oder Verwandten versichern wollen – sie bringen sich und ihren Bekannten in große rechtliche Schwierigkeiten! Ihnen beiden droht in diesem Fall bis zu ein Jahr Gefängnis!

Wenn Sie zwar einen Führerschein besitzen, aufgrund mehrerer Schadensfälle aber eine Kündigung erhalten haben, arbeiten Sie unbedingt an Ihrer Fahrpraxis. Sie können zwar jetzt noch ein KFZ über einen Bekannten oder Verwandten versichern. Sie sollten aber keine weiteren Schäden verursachen. Ein Fahrsicherheitstraining kann Ihnen dabei helfen, auf Dauer unfallfrei zu bleiben.
Auch bei einer Lohnpfändung können Sie das KFZ noch über Bekannte oder Verwandte versichern lassen. Das ist manchmal der einzige Weg, um mobil zu bleiben.

Kfz-Versicherung wechseln trotz SCHUFA – das ist zu beachten

Ist eine Kfz Versicherung ohne SCHUFA möglich? Die neue Versicherung wird aber ebenso wie die bestehende, eine SCHUFA-Auskunft einholen. Sorgen Sie daher besser für einen optimierten Score, bevor Sie die Versicherung wechseln wollen. Das bewahrt Sie vor Ablehnung oder überhöhten Tarifen.

  • private Nutzung angeben
  • Versicherung nur für sich selbst nutzen
  • unbedingt jährliche Zahlung wählen
  • möglichst auf Voll- oder Teilkaskoschutz verzichten.