Kfz Versicherung wechseln

Kfz Versicherung wechseln

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Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist so oft wie bei keiner anderen Versicherung zu verzeichnen. Und dies geschieht nicht ohne Grund. Extreme Qualitäts-, Preis-, Service-, Leistungs­unterschiede sind zwischen den verschiedenen Versicherern zu verzeichnen. Gerade deshalb lohnt es sich, im Online Vergleich die beste Versicherung zu finden und gegebenenfalls zu wechseln. Grundsätzlich ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung unproblematisch, dennoch gibt es einige Dinge zu beachten.

Das wichtigste kurz Zusammengefasst

  • Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung besteht Kontrahierungszwang. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Denn die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Unfallgegner seinen Schaden ersetzt bekommt. Die Kaskoversicherung hingegen erstattet den Schaden am eigenen Fahrzeug.
  • Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Da dies sich oftmals auf die zu entrichtende Steuer positiv auswirkt, lohnt es sich, diese Angabe zu tätigen.
  • Die Versicherungsbeiträge variieren nach den enthaltenen Leistungsmerkmalen. Gerade deshalb lohnt es sich, die Leistungsmerkmale der Versicherung zu kennen. Nur so ist es dem Kunden möglich, überflüssige Leistungen aus dem Vertrag zu streichen und somit die Beiträge zu reduzieren.

So funktioniert der Autoversicherung Wechsel

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Autoversicherung nur zum 30. November möglich. Allerdings bietet ein Sonderkündigungsrecht auch die Möglichkeit, die Versicherung außerhalb des Stichtags 30. November zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Folglich ist es somit möglich, zu Beginn des Jahres eine neue Autoversicherung abzuschließen. Diejenigen, die nun vergessen haben, ihre Autoversicherung zu kündigen, brauchen nicht in Panik zu verfallen. Selbst wenn der 30. November bereits verstrichen ist, steht dem Fahrzeughalter ein Sonderkündigungsrecht zu. Hierbei kann die Versicherung außerordentlich gekündigt werden, sofern eine bestimmte Frist eingehalten wird. Und zwar kann der Fahrzeughalter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Prämien oder Regional- bzw. Typklasse erhöht werden. Jedoch greift auch das Sonderkündigungsrecht bei einem Schadensfall.

Der Wechsel der Kfz-Versicherung trotz Schufa ist ebenfalls einfach möglich.

Stichtag zum Kfz-Versicherung wechseln ist der 30. November

Grundsätzlich enden die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung am Ende des Kalenderjahres. Da die Versicherung sowie der Kunde eine vierwöchige Kündigungsfrist gesetzlich einzuhalten haben, muss der Versicherung die fristgerechte Kündigung mit Ablauf des 30. November vorliegen. Allerdings bieten manche Versicherungen auch unterjährige Verträge an.
Wenn der Vertrag beispielsweise am 1. Juni beginnt, muss er fristgerecht bis zum 30. April gekündigt worden sein. Die Kündigung kann per Post, per Fax oder mittlerweile auch online erfolgen. Wichtig ist, dass die Kündigung die Unterschrift des Kunden enthält. Andernfalls ist sie nicht rechtskräftig.

Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung der Prämien

Nach Verhandlungsschluss über die Entschädigung hat der Versicherte innerhalb einer vierwöchigen Frist die Möglichkeit, seine Versicherung zu kündigen. Dies kann von Vorteil sein, denn die Versicherung muss nach der Kündigung den Differenzbetrag auszahlen. Sofern der Anschlussvertrag möglichst schnell abgeschlossen wird, entstehen dem Kunden keine Nachteile mehr. Wenn die Versicherung einen Schadensfall gedeckt hat, ist die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse unumgänglich. Durch die Anfrage beim Vorversicherer wird die neue Versicherung über den Schadensfall in Kenntnis gesetzt. Jedoch besteht die Möglichkeit, den Schaden erst nach dem Wechsel der Versicherung zu melden. So erhält der Kunde zwar auch eine höhere Schadenfreiheitsklasse, allerdings variieren die Höhe der Rabatte bei den Versicherungen enorm. Dies kann ein deutliches Ersparnis im Falle eine Wechsels bedeuten.

Fahrzeugwechsel und die Neuzulassung

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann auch in anderen Fällen möglich sein. Was passiert eigentlich bei der Neuanschaffung eines Fahrzeugs? In diesem Fall ist der Kunde nicht mehr an den Versicherungsvertrag des alten Fahrzeugs gebunden. In diesem Fall ist die Kfz-Versicherung immer frei wählbar. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um einen Gebraucht- oder einen Neuwagen handelt. Umgehend nach dem Kauf muss sich der Kunde um eine neue Versicherung kümmern. Denn der Pkw kann nur zugelassen werden, sofern eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorliegt. Ein Wechsel des Versicherers kann sich immer lohnen, denn oftmals gibt es gravierende Preisunterschiede zwischen den Autoversicherungen. Selbst wenn der Kunde mit seiner Autoversicherung zufrieden war und das Preis-, Leistungsverhältnis gestimmt hat, empfiehlt es sich, einen Preisvergleich durchzuführen. Denn oftmals bieten andere Versicherer die gleichen Leistungen zu besseren Konditionen an.

Schadensfall

Damit der Kunde weiß, welches Angebot das Günstigste ist, lohnt es sich, die enthaltenen Leistungsmerkmale zu kennen. Hierbei handelt es sich um den Deckungsumfang der Police im Schadensfall. Wenn die Leistungen der Versicherung reduziert sind, macht sich dies preislich bemerkbar. Aus diesem Grund ist nicht immer eine günstige Versicherung sinnvoll. Gegen einen geringen Aufpreis bieten zahlreiche Versicherer erhöhte Deckungssummen an. Dies ist durchaus sinnvoll, denn bei Personenschäden beträgt die gesetzliche Deckungssumme 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro sowie bei Vermögensschäden 50.000 Euro bei einer Haftpflichtversicherung. Weiterhin empfiehlt es sich darauf zu achten, dass die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Andernfalls kann eine kleine Unachtsamkeit, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, den Versicherungsschutz kosten. Überdies kann sich eine Werkstattbindung ebenfalls lohnen, da der Kunde hierdurch bis zu 20 % Rabatt auf den Beitrag gewährt bekommen kann. Gerade bei etwas älteren Fahrzeugen ist es sinnvoll, dass der Kfz-Schutzbrief in der Police enthalten ist. Dieser umfasst Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen sowie Unterstellen des Fahrzeugs. Übrigens gelten die Schutzbriefe europa- bzw. weltweit.

Welche Leistungen der Autoversicherung sind wichtig

Weiterhin sollte ein Leistungsmerkmal der Rabattschutz darstellen. Normalerweise wird der Kunde nach einem Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies führt zu erhöhten Versicherungsbeiträgen im Folgejahr. Der Rabattschutz verhindert dies. Gegen einen kleinen Aufpreis kann der Kunde diesen meist ab SF-Klasse 4 erhalten. So bleibt der Beitragssatz, selbst nach einem Schadensfall, unverändert. Für diejenigen, die überwiegend Kurzstrecken zurücklegen, lohnt es sich, wenn die Leistungsmerkmale den Kilometerrabatt enthalten. Eine geringe jährliche Nutzung wird mit einem Rabatt von der Versicherung honoriert. Dies macht auch Sinn, denn je weniger das Fahrzeug genutzt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensfall eintritt. Der Eigenanteil im Schadensfall stellt ebenfalls eine gute Möglichkeit dar, Versicherungsbeiträge zu sparen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus. Eine weitere Möglichkeit, um die Beiträge zu senken, ist die Zahl der eingetragenen Fahrer. Je weniger Fahrer das Fahrzeug nutzen, desto geringer ist der jährliche Beitrag. Im günstigsten Fall gehört der eingetragene Fahrer nicht mehr der Risikogruppe an und ist älter als 25 Jahre.

Fazit: Vor dem wechseln Angebote vergleichen

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich in jedem Fall lohnt, sich mit dem Thema Kfz-Versicherung auseinanderzusetzen. Die Beiträge sind nicht gerade niedrig und machen sich im Geldbeutel bemerkbar. Da die Angebote der Versicherer variieren, lohnt es sich online einen jährlichen Preisvergleich durchzuführen. Außerdem sollte sich der Kunde über die im Vertrag enthaltenen Leistungen im Klaren sein. Denn diese bestimmten u.a. die Höhe der Beiträge. Sofern sich der Kunde dazu entschließt, die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss die Kündigung fristgerecht zum 30. November beim Versicherer eingegangen haben. Jedoch bietet ein Sonderkündigungsrecht ebenfalls die Möglichkeit der unterjährigen Kündigung. Dieses Sonderkündigungsrecht greift bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, der Erhöhung der Prämien sowie der Regional- bzw. Typklasse.