eVB-Nummer

eVB Nummer

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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist erforderlich, wenn Sie ein Kraftfahrzeug anmelden oder ummelden möchten. Die siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination enthält sämtliche relevanten Angaben zu Ihrem Kfz sowie zu Ihnen als Versichertem. Die Daten der eVB sind in einer zentralen Datenbank gespeichert, die Ihre Zulassungsstelle jederzeit abrufen kann.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Sobald Sie in Deutschland eine Kfz-Zulassung beantragen, benötigen Sie eine eVB-Nummer
  • Die eVB erhalten Sie bei der zuständigen Kfz-Versicherung
  • Die eVB ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen und dient dort als Versicherungsnachweis
  • Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer garantiert damit eine vorläufige Deckungszusage
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist gültig ab dem Tag der Anmeldung.

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Was ist eine eVB-Nummer?

Als Abkürzung steht eVB für elektronische Versicherungsbestätigung. Mit dieser garantiert Ihnen Ihr Kfz-Versicherungsträger eine vorläufige Deckungszusage. Sie ist mit dem Tag der Anmeldung gültig und der Zulassungsbehörde vorzulegen. In einigen Dokumenten findet sich für die eVB-Nummer auch die Bezeichnung VBÜ (Versicherungsbestätigung für die Übermittlung).

Die elektronische Versicherungsbestätigung tritt an Stelle der Doppelkarte oder Deckungskarte. Diese bestätigte den Haftpflicht-Schutz eines Fahrzeugs für Zulassungen vor dem Jahr 2008. Mit der eVB wird dieser bürokratische Aufwand reduziert. Sie enthält alle wesentlichen Angaben über Ihr Fahrzeug und Sie als Versicherungsnehmer. Sämtliche Zulassungsstellen können Ihre eVB-Nummer online abrufen.

Weshalb benötige ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer bietet Ihrer zuständigen Zulassungsstelle einen Nachweis über die bestehende oder beantragte Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne eine solche Versicherung darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf die Straße. Aus diesem Grunde werden Fahrzeuge nur dann zugelassen, wenn ein Versicherungsnachweis besteht.

Die eVB-Nummer ist aus weiteren Gründen und in weiteren Fällen erforderlich:

  • wenn Sie bestimmte technische Modifikationen am Kfz vorgenommen haben
  • im Falle eines Umzugs in einen Ort mit anderer Zulassungsbehörde
  • im Falle eines Wechsels des Fahrzeughalters
  • beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens
  • im Falle der Wiederzulassung eines aktuell stillgelegten Fahrzeugs

Wenn Sie lediglich den Versicherungsdienstleister wechseln, erfordert dies keine neue eVB-Nummer.

Wie viele Ziffern hat die elektronische Versicherungsbestätigung?

Die Zahlen- und Buchstabenkombination der eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Damit der Ablauf der Fahrzeugzulassung reibungslos erfolgt, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder alternativ Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Zahlungsmittel (Bargeld, Girocard oder Kreditkarte)

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beinhalten die für die Zulassung erforderlichen Informationen über Ihr Kfz. Zahlungsmittel brauchen Sie, um die anfallenden Gebühren zu begleichen.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie für die Kfz-Zulassung selbst beim zuständigen Verkehrsamt anwesend sind. Sie können eine dritte Person bevollmächtigen. Ebenso ist es nicht erforderlich, das zuzulassende Kfz selbst vorzustellen.

Wie kann ich die eVB-Nummer online beantragen?

Wenn Sie eine eVB online beantragen möchten, bieten sich Ihnen im Internet mehrere Optionen. Zuständig ist Ihr Kfz-Versicherer. Nahezu sämtliche namhaften Versicherer bieten auch ein Online-Angebot und werben mit einer schnellen und problemlosen Ausstellung der Bescheinigung. Wenn Sie sich bereits für einen Versicherer entschieden haben, können Sie auf dessen Internetseite eine eVB-Nummer beantragen. Hierbei sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung an den Anbieter gebunden sind, bei dem Sie Ihre eVB-Nummer bestellen.

Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, vor dem Antrag eine umfassende Recherche nach einem geeigneten und günstigen Versicherer zu tätigen. Ein Anbietervergleich hilft dabei, ein passendes Angebot zu finden. Die Auswahl des Versicherers lässt sich mit dem Antrag auf eine eVB-Nummer kombinieren.

Nach dem Antrag erhalten Sie bei den meisten Versicherern innerhalb kurzer Zeit auf elektronischem Wege, beispielsweise per E-Mail. Manche Kfz-Versicherer lassen Ihnen die eVB-Nummer auch innerhalb von 24 Stunden auf postalischem Wege zukommen. Auch eine Zustellung per SMS oder online ist möglich.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeit der eVB-Nummer ist in den meisten Fällen auf 6 Monate begrenzt. Diese Maßnahme dient in erster Linie dazu, den Missbrauch der elektronischen Versicherungsbestätigung zu verhindern. Auch kürzere Gültigkeitsdauern sind verbreitet. Als Versicherungsnehmer ist es Ihre Aufgabe, innerhalb des Gültigkeitszeitraums einen Versicherungsvertrag abzuschließen, andernfalls verfällt die Nummer. Eine Ausnahmeregelung besteht für gewerbliche Kunden. Der Versicherungsträger kann für diese eine langfristig gültige eVB-Nummer herausgeben. Diese Versicherungsbestätigung ist ebenso für die Zulassung, Ummeldung oder Umschreibung mehrerer Kfz möglich, die zum Gewerbe gehören.

Gilt die eVB-Nummer auch für Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer ist auch für Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Dieses Kennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen. Anschließend verfällt das Kurzzeitkennzeichen automatisch. Dieses Kennzeichen ist sinnvoll, wenn Sie ein Kraftfahrzeug an einen Ort bewegen oder überführen möchten, an dem keine längerfristige Anmeldung vorgesehen ist. Da die Versicherung nur für kurze Zeit gültig ist, wird der Versicherungsbeitrag für diese Art Kennzeichen sofort fällig.

Kann ich das Auto auch ohne Kurzzeitkennzeichen überführen?

Damit Sie ein Fahrzeug ohne Kurzzeitkennzeichen überführen dürfen, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen nicht fahren darf. Anders verhält es sich mit entstempelten Kennzeichen. Wenn das Fahrtziel im selben oder im angrenzenden Zulassungsbezirk liegt, dürfen Sie Fahrzeuge mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle bewegen. In diesem Zusammenhang spricht der Gesetzgeber von vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen. Juristische Grundlage dieser Sonderregelung ist § 10, Absatz 4 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Überführungsfahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. Ebenso ist es Bedingung, dass die zuständige Zulassungsstelle zustimmt. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass verschiedene Zulassungsstellen ihre je eigenen Regelungen aufweisen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Zulassungsstelle und Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung setzen.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie das Fahrzeug auch über den reinen Zulassungszweck hinaus auf öffentlichen Straßen bewegen. Für Probefahrten und Überführungen ist dies eine sichere Wahl. Beachten Sie, dass auch bei Nutzung des Kurzzeitkennzeichens seit dem 1. April 2015 TÜV-Pflicht besteht und das Auto verkehrssicher sein muss.

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer erteilt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer. Der Versicherungsträger, bei dem Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, teilt Ihnen die Nummer auf Anfrage mit. Im Falle eines Online-Abschlusses erhalten Sie die Nummer unmittelbar. Sie haben bei den meisten Versicherern auch die Möglichkeit einer telefonischen Anfrage oder einer Anfrage per E-Mail oder SMS.

Wozu benötigt man eine Versicherungsbestätigung?

Die Versicherungsbestätigung ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung und die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs. Seit 2008 ist sie auf elektronischem Wege über die eVB-Nummer an die Zulassungsstelle zu übermitteln. Sie tritt an Stelle der ehemaligen Doppelkarte oder Deckungskarte und dient als Nachweis eines Kfz-Haftpflichtschutzes für Ihr Fahrzeug.

Die eVB-Nummer wird auch bei der Kfz-Versicherung trotz Schufa benötigt.

Wird die eVB-Nummer bei einer Ummeldung benötigt?

Auch bei einer Ummeldung ist eine eVB nachzuweisen. Im Falle eines Umzugs oder eines Besitzerwechsels sind Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeugs verpflichtet. Konkret benötigen Sie zu diesem Zwecke bei der Zulassungsbehörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise zu Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie viel kostet ein Saisonkennzeichen?

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für die Gebühren eines Sonderkennzeichens. Es existieren mit geringen Abweichungen günstigere und teurere Zulassungsbezirke. Die Verwaltungskosten pendeln sich derzeit im Bereich von 27 Euro ein. In Hamburg werden 28,10 Euro fällig, während Sie in Magdeburg nur 26,30 Euro zahlen. Zusätzliche Kosten entstehen für das Prägen der Schilder (15 bis 25 Euro). Zur Erhöhung der Kosten kann es kommen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen wollen. Diese Kosten sind mit 10,20 Euro bundeseinheitlich geregelt. Die meisten Zulassungsbehörden können das Wunschkennzeichen vorab online reservieren, was mit einem Aufschlag von 2,60 Euro zu Buche schlägt.

Auch für die Beantragung des Saisonkennzeichens haben Sie bei der Zulassungsbehörde die eVB-Nummer vorzulegen. Diese Vorlagepflicht greift sowohl für die Erstzulassung für eine Saison als auch für den Wechsel von Dauer- auf Saisonkennzeichen. Die eVB-Nummer brauchen Sie auch dann, wenn es um einen Wechsel des Anmeldezeitraums für Ihr Fahrzeug geht. Versicherungsträger erteilen die eVB-Nummer für Saisonkennzeichen kostenlos.

Fazit

Die Nutzung der elektronischen Versicherungsbestätigung beziehungsweise der eVB-Nummer stellt eine Erleichterung in der Zulassung dar. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass es sich nur um den Nachweis einer vorläufigen Deckung handelt. Der Versicherungsschutz tritt erst mit Zahlung der ersten Prämie wirksam in Kraft. Weiterhin ist zu beachten, dass für Änderungen wie Ummeldungen eine neue eVB erforderlich ist.